Auch in Zukunft nach EU-Vorschriften produzieren
Gemäß der EU-Richtlinie 2011/65/EU dürfen Aluminiumlegierungen in Elektrokleingeräten ab 2021 kein Blei mehr enthalten. Reagieren Sie bereits heute: Mit den Typen 6026LF und 2033LF des Premium-Aluherstellers EURAL bietet EHG eine bleifreie Alternative zu gängigen Aluminiumtypen, um auch weiterhin die Vorgaben des Gesetzgebers zu erfüllen.
Die Europäische Gemeinschaft bemüht sich seit über einem Jahrzehnt um eine Reduktion gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die dafür verwendeten mechanischen Komponenten bestehen häufig aus bleihaltigen Aluminiumlegierungen. Das beigemengte Blei verbessert die Zerspanung des Aluminiums und erlaubt so eine höhere Produktivität.
Ein gänzlicher Verzicht auf Blei in Alulegierungen ist das erklärte Ziel des Gesetzgebers. Aufgrund einer Ausnahmeregelung in der aktuell gültigen EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) ist derzeit noch ein maximaler Bleianteil von 0,40% erlaubt. Diese Ausnahmeregelung läuft jedoch mit dem Jahr 2021 aus. Insbesondere bei länger andauernden Entwicklungs- und Produktionsprozessen müssen Hersteller von Elektrokleingeräten frühzeitig reagieren.
Mit der Aluminiumlegierungen 6026LF und 2033LF des Premium-Aluherstellers EURAL bietet EHG eine bleifreie Alternative zu gängigen Aluminiumlegierungen, um auch weiterhin die Vorgaben des Gesetzgebers zu erfüllen. Trotz des Verzichts auf Blei verfügt der Werkstoff über gute mechanische Eigenschaften und erlaubt eine hohe Produktivität. Mehr Infos dazu finden Sie im Datenblatt.
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